06. November 2023

Stellungnahme Ausführungsrecht Umsetzung Pflegeinitiative

Der BGS konzentriert seine Stellungnahme zum Ausführungsrecht zur Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative auf die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit kantonale Ausbildungsbeiträge im Ausbildungsbereich durch Bundesbeiträge ergänzt werden können. Der BGS fordert mit Nachdruck, dass Modelle mit kollektiven Parametern wie Alter, Familienstand usw. als Nachweis zugelassen werden.